Das (deutsche) Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (auch Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (als Kollektives Arbeitsrecht).
Zur Definition und der Geschichte des (deutschen) Arbeitsrechtes sei hier auf den sehr lesenswerten Artikel bei Wikipedia über das
deutsche Arbeitsrecht verwiesen.
Fachanwaltlicher Schwerpunkt liegt dabei in der umfassenden Beratung bei der Anbahnung und der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie in der Bearbeitung von Fragestellungen aus dem Kündigungsschutzrecht und der Gestalltung von Aufhebungsvereinbahrungen unter Berücksichtigung der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen.
Desweiteren unterstützen wir unsere Mandanten in allen Fragen des Tarifrechts und des Betriebsverfassungsrechts, insbesondere auch bei der Gestalltung von Betriebsvereinbahrungen.
Aufgrund des engen fachlichen Zusammenhanges bieten wir als ergänzenden Service Lohnbuchhaltung und Steuerberatung an.
Die Verwendung von Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung dieser Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies verwenden werden.
OKMehr Informationen