Beispielsweise wird es folgende (geplante) Änderungen für 2007 geben:
- Änderung Werbungskostenabzug ab 2007Bei Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bzw. Arbeitsstätte sind ab 2007 keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben mehr anzusetzen, da die bisherige Entfernungspauschale (0,30 EUR für jeden vollen Entfernungskilometer) entfällt. Die Fahrten von der Wohnung zur Betriebsstätte bzw. zum Arbeitgeber sind grundsätzlich der steuerlichen Privatsphäre zuzurechnen und sind daher steuerrechtlich nicht mehr relevant.Nur für Fernpendler gilt die Sonderregelung, dass Fahrten Wohnung/Arbeit ab dem 21. Kilometer “wie Werbungskosten” abgezogen werden dürfen. Dadurch wirken sich nur noch Fahrten Wohnung/Arbeit über 20 Kilometer “wie Werbungskosten” aus.
Beispiel: Einfache Entfernung Wohnung/Arbeit 30 km, 220 Arbeitstage im Jahr. Werbungskostenabzug bis 31.12.2006:
30 km x 220 Tage x 0,30 EUR Entfernungspauschale = 1.980 EUR;
Werbungskostenabzug ab 1.1.2007: (30 km ./. 20 km) x 220 Tage x 0,30 EUR = 660 EUR.
Hinweis: Nach Ansicht einiger Steuerrechtler ist diese Neuregelung verfassungswidrig, weil sie gegen das sog. Nettoprinzip verstoße. Es sei daher mit einer Fülle von Rechtsstreitigkeiten zu rechnen, die wohl auch Klagen vor dem BVerfG auslösen würden.
Praxis-Tipp: Auch wenn die Wegstrecke 20 km nicht übersteigt, sollten Steuerpflichtige bei ihren zukünftigen Steuererklärungen ab 2007 die Entfernungspauschale weiterhin im bisherigen Umfang geltend machen. Wenn das Finanzamt die Pauschale erwartungsgemäß im Steuerbescheid nicht anerkennt, sollte gegen den Bescheid Einspruch eingelegt und geklärt werden, ob bereits Klageverfahren anhängig sind und wie diese ausgegangen sind.
- Vorsteuerabzug: Anpassung von Verträgen zum 01.01.2007Der Vorsteuerabzug ist nur aus ordnungsgemäßen Rechnungen möglich. Als Rechnung ist auch ein Vertrag anzusehen, soweit er alle für eine Rechnung erforderlichen Angaben enthält. Bei Verträgen über Dauerleistungen (z.B. Miete, Leasing, Wartung etc.) werden häufig keine monatlichen separaten Rechnungen ausgestellt. Die erforderliche Angabe des Leistungszeitpunktes ergibt sich dann lediglich aus den Zahlungsbelegen.Neue Verwaltungsanweisung: Im BMF-Schreiben zur Umsatzsteuererhöhung wird gefordert, dass Verträge, die als Rechnungen anzusehen sind, an den ab dem 01.01.2007 geltenden Regelsteuersatz von 19 % anzupassen sind. Wird diese Anpassung unterlassen, steht dem Leistungsempfänger insofern kein Vorsteuerabzug zu.
Konsequenzen: Alle betroffenen Verträge sind mit Wirkung vom 01.01.2007 an den erhöhten Steuersatz anzupassen. Zu beachten ist, dass für Verträge, die vor dem 01.01.2004 abgeschlossen wurden, die Angabe der zum 01.01.2004 neu hinzugekommenen Rechnungsangaben (Steuer-Nr. bzw. USt-Ident.-Nr. und Rechnungs-Nr.) bisher nicht erforderlich war, sofern die Verträge zwischenzeitlich nicht geändert wurden. Durch Anpassung an den neuen Steuersatz ergibt sich eine solche Änderung, so dass zu prüfen ist, ob diese Verträge alle Rechnungspflichtangaben enthalten; gegebenenfalls sind diese zu ergänzen. Alternativ zur Vertragsanpassung kann auch dazu übergegangen werden, Einzelrechungen zu erstellen.
- Erbschaftsteuerreform zum 1.1.2007 – erster ReferentenentwurfDie Bundesregierung hat sich vorgenommen, die Erbschaft- und Schenkungsteuer zum 01.01.2007 zu reformieren. Dabei geht es um eine grundlegende Entlastung der Unternehmensnachfolge im Generationenwechsel.Geplante Gesetzesänderung: Die auf begünstigtes Produktivvermögen entfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer wird über einen Zeitraum von zehn Jahren gestundet. Die gestundete Steuer erlischt in zehn Jahresraten unter der Voraussetzung der Betriebsfortführung; bei einer zehnjährigen Betriebsfortführung entfällt somit die Steuer. Orientierungsgrößen für die Fortführung sollen insbesondere der Umsatz, das Auftragsvolumen, das Aktivvermögen und die Anzahl der Arbeitnehmer sein.
Ferner ist eine Freigrenze von 100.000 EUR geplant, damit der Übergang einer Vielzahl kleinerer Unternehmen nicht mit Steuer belastet wird. Weitere Änderungen, insbesondere im Bereich der Bewertung des Vermögens sollen bis nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer zurückgestellt werden.
Hinweis: Es handelt sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um einen sog. Referentenentwurf, d. h. einem Arbeitspapier. Insoweit ist die weitere Entwicklung sorgfältig im Auge zu behalten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass es in Abhängigkeit des Einzelfalls vorteilhaft sein kann, nach altem oder dann neuem Recht Vermögensübertragungen vorzunehmen. Nach der derzeitigen Planung soll das Gesetz zum 1.1.2007 in Kraft treten.
Bernd Dickmann