Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt.
Das Verfahren der Steuerfestsetzung und -erhebung wird weitgehend durch die Abgabenordnung bestimmt, während das materielle Steuerrecht, also die tatsächlichen Bestimmungen zur Höhe der Steuerschuld, in zahlreichen Einzelgesetzen verankert ist.
Das Wort „Steuer“ kommt aus dem Althochdeutschen stiura und bedeutet soviel wie Stütze, Beihilfe oder auch nur Hilfe. Nach der Legaldefinition in § 3 Abgabenordnung sind Steuern Geldleistungen, die
- nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und
- von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (Bund, Land, Gemeinde)
- zur Erzielung von Einnahmen
allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.