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Ein Vertrag koordiniert und regelt das soziale Verhalten durch eine gegenseitige Selbstverpflichtung. Er wird freiwillig zwischen zwei (oder auch mehr) Parteien geschlossen.
Im Vertrag verspricht jede Partei der anderen, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen (und damit eine von der anderen Partei gewünschte Leistung zu erbringen). Dadurch wird die Zukunft für die Parteien berechenbarer.
Wenn eine Partei den Vertrag bricht, so kann dieses die andere Partei ganz oder teilweise von ihrer Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags entbinden.
Als AGB-Recht bezeichnet man das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, das heute in den §§ 305ff. Bürgerliches Gesetzbuch geregelt ist. Bis zum 1. Januar 2002 war es geregelt im „Gesetz zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
Ziel des AGB-Rechts ist es, den Vertragspartner eines Unternehmens, das die allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet, vor Übervorteilung zu schützen.
Als Rechtsgebiet wird bei Rechtsanwälten ein Teilgebiet des Rechts bezeichnet.
Für die Frage, wann man von einem eigenständigen Rechtsgebiet sprechen kann, gibt es jedoch keine allgemeingültige Definition. So werden als hauptsächliche Rechtsgebiete zwar das Privatrecht und das öffentliche Recht angesehen. Aber auch das Strafrecht, das eigentlich dem öffentlichen Recht zuzuordnen wäre, wird allgemein als selbständiges Rechtsgebiet angesehen. Ebenso wird das Arbeitsrecht, das im Wesentlichen dem Privatrecht zugehört, als selbständiges Rechtsgebiet allgemein anerkannt.
Rechtsgebiete können also in formalen Kategorien, so z.B. nach sachlichen Regelungsbereichen einer Rechtsquelle, aber auch nach Bereichen des alltäglichen Lebens, welches durch verschiedene Rechtsquellen geprägt wird, differenziert werden. Ein Beispiel für letzteres bietet das Arbeitsrecht, das sich aus verschiedenen Rechtsquellen speist, aber als Gegenstand stets den einen Lebensbereich, nämlich die abhängige Arbeit hat.
Die A.I.S Rechtsanwälte haben sich auf die rechts aufgelisteten Rechtsgebiete spezialisiert, wobei viele dieser Rechtsgebiete sich mit anderen überschneiden oder vermischen. Insofern finden Sie bei uns auch Rat, wenn Ihr spezielles Problem nicht explizit zu den aufgelisteten Rechtsgebieten gehört. Sprechen Sie uns doch einfach an.
A.I.S Rechtsanwälte verstehen sich als serviceorientierte Dienstleister, deren Präsenz und übergreifende Fachkompetenz eine umfassende und persönliche Betreuung jederzeit gewährleisten. Ob Rechtsberatung, Forderungsmanagement oder gerichtliche Vertretung – wir sind für Ihre Fragen da.
Hier finden Sie Informationen über die von uns vertretenen Rechtsgebiete, im Speziellen über das:
Weitere Rechtsgebiete finden Sie nachfolgend:
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Unsere Rechtsanwälte/innen stehen Ihnen in der Regel an Werktagen zwischen
08:00 Uhr und 18:00 Uhr unter der
Rufnummer
040-41009700 zur Verfügung.
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