Das Wirtschaftsrecht ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt und ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik.
Wir beraten und vertreten im Hamburger Raum seit Jahren überwiegend Personengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften sowie Einzelunternehmen mit Schwerpunktsetzung aus den Bereichen
TELEKOMMUNIKATION, GÜTER- UND PERSONENBEFÖRDERUNG, WERBUNG, DIENSTLEISTUNG UND GEWERBLICHE VERMIETUNG / LEASING SOWIE HANDEL UND HANDWERK
in allen rechtlichen Fragen von der Unternehmengründung über das Tagesgeschäft bis hin zur Übertragung und Abwicklung des Unternehmens.