verstehen sich als serviceorientierte Dienstleister, deren Präsenz und übergreifende Fachkompetenz eine umfassende und persönliche Betreuung jederzeit gewährleisten. Ob Rechtsberatung, Forderungsmanagement oder gerichtliche Vertretung – wir sind für Ihre Fragen da.
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Problembereich | INHOUSE-Beratung | INKASSOBÜRO-Beratung | HAUSANWALT-BEarbeitung | A.I.S-Anwaltsbüro mit Inkasso Spezialisierung |
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Schnelligkeit der Bearbeitung | Manuelle Bearbeitung wegen fehlender Spezial-Hard/ Software | Automatisierte Bearbeitung zu Lasten individueller Prüfung des Einzelfalles | Wegen fehlender Spezialisierung und Spezial-Hard-/Software oft langsam | Fachliche und technische Spezialisierung sichern schnelle und fundierte Bearbeitung |
Fachliches Spezialwissen | Regelmäßig (-), ggf. teueres Fachpersonal | Praktisches Wissen (+), juristische Beurteilung der Fälle (-) | Spezialwissen fehlt meist, Vollstreckung in der Regel nur Nebengeschäft | Praktisches Wissen (+), jur. Beurteilung der Fälle (+), Spezialwissen Vollstreckung |
Kostenflexibilität | (-), da Personal ständig vorgehalten werden muß. Kosten fix und zumeist zu sehr hoch. Bei sinkender Kapazitätsauslastung erhöhte Leerkosten, bei Kapazitätsüberschreitung leidet die Erfolgsquote. | Grundsätzlich (+) Meist Monatsgebühr und Anteile aus Erlös zu zahlen. Achtung: Bei Abgabe an Anwalt zur gerichtlichen Durchsetzung entstehen zusätzliche Kosten. (*) | Vollstreckung ist oft Nebengeschäft. Kapazitätüberschreitung geht zu Lasten der Erfolgsquote. | Durch Schwerpunktsetzung im Inkasso keine Kapazitätsüberschreitung. Geringe Bearbeitungspauschale nur in Nichterfolgsfall. |
Kostenerstattung durch Schuldner | Kosten eigener Bearbeitung sind nicht erstattungsfähig. Zeitaufwand und Personalkisten können dem Schuldner nicht in Rechnung gestellt werden. | RVG gilt nicht. Üblich: Bearbeitungskosten und zusätzliche Kosten für due Verhandlungsführung. Verwaltung des Schuldnerkontos, Verjährungsüberwachung usw. | Vergütung ist gesetzlich geregelt (RVG). Kosten und deren Erstattung sind verbindlich per Gesetz festgelegt. | Vergütung gesetzlich geregelt (RVG). Kosten und deren Erstattung sind verbindlich per Gesetz festgelegt. Die Vereinbarung einer geringen Pauschale mit dem Auftraggeber für den Nichterfolgsfall ist möglich. |
Informations- und Recherchemöglichkeiten | Gering, Schuldner können oft nicht ausfindig werden; Daten sind kaum prüfbar. | Gut durch Zugriff auf Datenbanken und Auskunftmöglichkeiten. | Gering, Schuldner können oft nicht ausfindig gemacht werden. Daten sind schlecht prüfbar. | Sehr gut durch Zugriff auf Datenbanken & Auskunftsmöglichkeiten & Zugriff auf nur für Anwälte zugängliche Informationsquellen. |
Außenwirkung | Gute, direkte und kundenfreundliche Außenwirkung; kaum psychologische Wirkung. | Schlechtes Image; oft überhöhte Kostenforderungen an Schuldner; geringe psychologische Wirkung. | Seriöseste Art der Rechtsverfolgung; hohe psychologische Wirkung. | Seriöseste Art der Rechtsverfolgung; hohe psychologische Wirkung; professionelle Abwicklung durch spezialisierung. |
(*) Klageverfahren:
Nach dem Rechtsberatungsgesetz ist die gerichtliche Durchsetzung streitiger Forderungen sowie die erforderliche Rechtsberatung ausschließlich den Rechtsanwälten vorbehalten.
Lesen Sie auch dazu etwas über das
Best-Practice-Modell der A.I.S Rechtsanwälte
Der Basiszinssatz ist die Berechnungsgrundlage des Zinsschadens beim Verzug..
§ 288 Abs. 1 BGB regelt, daß eine Geldschuld mit einem Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst wird.
Ist an dem zugrundeliegenden Geschäft kein Verbraucher beteiligt, liegt der Verzugszinssatz bei acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
Der Basiszinssatz gilt jeweils für einen Zeitraum von sechs Monaten und wird von der Deutschen Bundesbank jeweils im Bundesanzeiger bekannt gemacht (s. § 247 Abs. 2 BGB).
Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Der jeweils aktuelle Stand des Basiszinssatzes läßt sich nachstehender Tabelle entnehmen.
Basiszinssatz nach § 247 BGB
Aktueller Stand Gültig ab
Udo Urban
Die Sicherstellung angemessener Vergütung Ihrer Leistungen und somit der betrieblichen Liquidität erweist sich zunehmend als Kardinalproblem unternehmerischer Tätigkeit. Angesichts der sich stetig verschlechternden Zahlungsmoral und taktisch agierender Schuldner gewinnen vorbeugende Beratung und die zeitnahe Durchsetzung berechtigter Forderungen und deren professionelle, kostensparende Beitreibung immer größere Bedeutung für ein Unternehmen. Denn neben dem unmittelbaren Liquiditätsmangel verursachen säumige Schuldner durch die Forderungsbearbeitung weiteren Aufwand wertvoller Unternehmensressourcen, also zusätzlicher Schaden.
Darum liegt der Schlüssel zur Liquidität Ihres Unternehmens vor allem in einem schnellen, effizienten und flexiblen Forderungsmanagement.
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Als Rechtsgebiet wird bei Rechtsanwälten ein Teilgebiet des Rechts bezeichnet.
Für die Frage, wann man von einem eigenständigen Rechtsgebiet sprechen kann, gibt es jedoch keine allgemeingültige Definition. So werden als hauptsächliche Rechtsgebiete zwar das Privatrecht und das öffentliche Recht angesehen. Aber auch das Strafrecht, das eigentlich dem öffentlichen Recht zuzuordnen wäre, wird allgemein als selbständiges Rechtsgebiet angesehen. Ebenso wird das Arbeitsrecht, das im Wesentlichen dem Privatrecht zugehört, als selbständiges Rechtsgebiet allgemein anerkannt.
Rechtsgebiete können also in formalen Kategorien, so z.B. nach sachlichen Regelungsbereichen einer Rechtsquelle, aber auch nach Bereichen des alltäglichen Lebens, welches durch verschiedene Rechtsquellen geprägt wird, differenziert werden. Ein Beispiel für letzteres bietet das Arbeitsrecht, das sich aus verschiedenen Rechtsquellen speist, aber als Gegenstand stets den einen Lebensbereich, nämlich die abhängige Arbeit hat.
Die A.I.S Rechtsanwälte haben sich auf die rechts aufgelisteten Rechtsgebiete spezialisiert, wobei viele dieser Rechtsgebiete sich mit anderen überschneiden oder vermischen. Insofern finden Sie bei uns auch Rat, wenn Ihr spezielles Problem nicht explizit zu den aufgelisteten Rechtsgebieten gehört. Sprechen Sie uns doch einfach an.
A.I.S Rechtsanwälte verstehen sich als serviceorientierte Dienstleister, deren Präsenz und übergreifende Fachkompetenz eine umfassende und persönliche Betreuung jederzeit gewährleisten. Ob Rechtsberatung, Forderungsmanagement oder gerichtliche Vertretung – wir sind für Ihre Fragen da.
Hier finden Sie Informationen über die von uns vertretenen Rechtsgebiete, im Speziellen über das:
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Öffnungszeiten
Unsere Rechtsanwälte/innen stehen Ihnen in der Regel an Werktagen zwischen
08:00 Uhr und 18:00 Uhr unter der
Rufnummer
040-41009700 zur Verfügung.
Serviceorientierte Dienstleistungen, übergreifende Fachkompetenz, umfassende und persönliche Betreuung, Rechtsberatung, Forderungsmanagement oder gerichtliche Vertretung.
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