Verkehrsrecht beinhaltet im weitesten Sinne Straßenverkehrsrecht, Luftfahrtrecht, Eisenbahnrecht, das Recht über den Verkehr auf Wasserstraßen sowie das Seerecht. Der Begriff wird häufig nur auf den Straßenverkehr bezogen, umfasst jedoch alle genannten Bereiche.
Im Verkehrrecht übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Rahmen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall.
Wir liefern Antworten auf alle Fragen die nach einem Verkehrsunfall auftreten, wie z. B.:
- Welcher Schadensersatz steht mir zu?
- Wer zahlt die Reparaturkosten?
- Darf ich mir einen Mietwagen nehmen?
- Habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld?
Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie in sämtlichen Bußgeldverfahren.