Der Basiszinssatz ist die Berechnungsgrundlage des Zinsschadens beim Verzug..
§ 288 Abs. 1 BGB regelt, daß eine Geldschuld mit einem Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst wird.
Ist an dem zugrundeliegenden Geschäft kein Verbraucher beteiligt, liegt der Verzugszinssatz bei acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
Der Basiszinssatz gilt jeweils für einen Zeitraum von sechs Monaten und wird von der Deutschen Bundesbank jeweils im Bundesanzeiger bekannt gemacht (s. § 247 Abs. 2 BGB).
Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Der jeweils aktuelle Stand des Basiszinssatzes läßt sich nachstehender Tabelle entnehmen.
Basiszinssatz nach § 247 BGB
Aktueller Stand Gültig ab
Udo Urban
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