am 1.1.2007 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister- kurz EHUG – in Kraft getreten.
Damit gibt es in Deutschland eine grundsätzliche Änderung bei der Offenlegung von Unternehmensdaten.
Bei Jahresabschlüssen von Geschäftsjahren, die ab dem 01.01.2006 begonnen haben, wird nun künftig die ordnungsgemäße Offenlegung kontrolliert und verfolgt. Publizitätsverweigerern droht dann ein hohes Ordnungsgeld.
Udo Urban
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