Als Rechtsgebiet wird bei Rechtsanwälten ein Teilgebiet des Rechts bezeichnet.
Für die Frage, wann man von einem eigenständigen Rechtsgebiet sprechen kann, gibt es jedoch keine allgemeingültige Definition. So werden als hauptsächliche Rechtsgebiete zwar das Privatrecht und das öffentliche Recht angesehen. Aber auch das Strafrecht, das eigentlich dem öffentlichen Recht zuzuordnen wäre, wird allgemein als selbständiges Rechtsgebiet angesehen. Ebenso wird das Arbeitsrecht, das im Wesentlichen dem Privatrecht zugehört, als selbständiges Rechtsgebiet allgemein anerkannt.
Rechtsgebiete können also in formalen Kategorien, so z.B. nach sachlichen Regelungsbereichen einer Rechtsquelle, aber auch nach Bereichen des alltäglichen Lebens, welches durch verschiedene Rechtsquellen geprägt wird, differenziert werden. Ein Beispiel für letzteres bietet das Arbeitsrecht, das sich aus verschiedenen Rechtsquellen speist, aber als Gegenstand stets den einen Lebensbereich, nämlich die abhängige Arbeit hat.
Die A.I.S Rechtsanwälte haben sich auf die rechts aufgelisteten Rechtsgebiete spezialisiert, wobei viele dieser Rechtsgebiete sich mit anderen überschneiden oder vermischen. Insofern finden Sie bei uns auch Rat, wenn Ihr spezielles Problem nicht explizit zu den aufgelisteten Rechtsgebieten gehört. Sprechen Sie uns doch einfach an.